Wohnqualität Flughafenregion

Mit dem Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» unterstützt der Kanton Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Häusern. Profitieren Sie jetzt von einer zielführenden Energieberatung sowie von Fördergeldern für einen hochwertigen Schallschutz, und steigern Sie so Ihre Wohnqualität!

Inhaltsverzeichnis

Die Förderbedingungen wurden per 1. Januar 2024 angepasst.
Bei Fenstersanierungen ist unter der Voraussetzung der Installation einer Raumbelüftung eine Verdoppelung des Förderbeitrages möglich. Die detaillierten Informationen dazu und alle weiteren Bedingungen für eine Beitragsberechtigung finden Sie nachfolgend in der Richtlinie zum Förderprogramm und in der Übersicht Förderbeiträge!

Worum es geht

Förderung von hochwertigem Schallschutz

In Gebieten, in denen der Flughafenbetrieb zu einer Lärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert führt, fördert der Kanton Zürich bei der Erneuerung oder beim Ersatz von bestehenden Wohnbauten Massnahmen für einen hochwertigen Schallschutz. Dieser hochwertige Schallschutz umfasst:

  • Bei Ersatzneubauten oder wesentlichen Änderungen von Gebäuden den passiven Schallschutz der Gebäudehülle gemäss den erhöhten / verschärften Anforderungen nach der SIA-Norm 181 des Schweizerischen Ingenieur-und Architekten-Vereins
  • Bei Gebäudesanierungen mindestens die Anforderungen der Lärmschutz-Verordnung (LSV) für Schallschutzmassnahmen an bestehenden Gebäuden (Art. 15 und Anhang 1 LSV)
  • Die Einrichtung einer Komfortlüftung mit Zu- und Abluft sowie Wärmerückgewinnung

Mit dem Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» unterstützt der Kanton Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnbauten. Die Beiträge des Kantons werden durch den Flughafenfonds finanziert. Das Programm beansprucht keine Steuergelder.

Hintergrund

Die Bevölkerung rund um den Flughafen Zürich wächst deutlich stärker als im kantonalen Durchschnitt. Das ist ein klarer Beleg für die Attraktivität dieser Region. Das überdurchschnittliche Bevölkerungswachstum ist aber auch einer der zentralen Treiber des Zürcher Fluglärm-Index (ZFI).

Der Zürcher Regierungsrat ist bestrebt, die Zahl der vom Fluglärm stark belästigten Personen so tief wie möglich zu halten. Die im Dezember 2011 revidierte Verordnung über den Zürcher Fluglärm-Index bildet die rechtliche Grundlage für das Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion».

Die Entwicklung von MINERGIE®- und vergleichbaren Bauten zeigt, dass moderne Wohnbauten zunehmend mit Komfortlüftungen (mit Zu- und Abluft sowie mit Wärmerückgewinnung) erstellt werden. Komfortlüftungen erhöhen die Energieeffizienz und haben einen günstigen Einfluss auf das Raumklima. Sie ermöglichen es, auch bei geschlossenem Fenster und damit mit verbesserter Schalldämmung zu schlafen.

Dies gilt auch für sogenannte Schalldämmlüfter, die mit dem Schallschutzprogramm des Flughafens vor allem in Schlafräumen eingebaut werden.

Berechnungen der Empa zeigen, dass die Anzahl der durch Fluglärm stark im Schlaf gestörten Personen durch einen hochwertigen Schallschutz um bis zu 80 Prozent verringert werden kann.

Langfristiges Ziel des Förderprogramms «Wohnqualität Flughafenregion» ist es, dass alle Wohngebäude in der Flughafenregion über einen hochwertigen Schallschutz verfügen.

Wer profitieren kann

Wohngebäude in der Flughafenregion

Das Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» kommt in den Gebieten zur Anwendung, in denen der Flughafenbetrieb zu einer Lärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert führt. Massgebend ist das im kantonalen Richtplan vorgesehene Gebiet. In besonderen Fällen – vor allem zwecks Abstimmung mit dem Schallschutzprogramm des Flughafens Zürich – können auch weitere Liegenschaften im Grenzbereich als förderberechtigt anerkannt werden.

Welche Gebiete teilnahmeberechtigt sind, kann mittels folgender Abfrage ermittelt werden:

Teilnahmeberechtigte Gebiete

Welche Gebiete teilnahmeberechtigt sind, können Sie hier ermitteln:

Hinweis

Das durch den Richtplan bezeichnete Gebiet ist zu einem grossen Teil, aber nicht vollständig deckungsgleich mit den Sanierungsgebieten des Schallschutzprogramms des Flughafens Zürich.

Die Angaben aus dieser Abfrage sind ohne Gewähr und basieren auf dem jeweils aktuellen Stand des Gebäude- und Wohnungsregisters. Fragen oder Bemerkungen zum Ergebnis der Abfrage können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten:

Was gefördert wird

Schallschutz & Energieberatung

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördermassnahmen

Das Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» bietet für die betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer eine professionelle Schallschutz- und Energieberatung.

Akkreditierte Fachleute analysieren den schalltechnischen und energetischen Zustand des Gebäudes und leiten daraus Empfehlungen für Massnahmen ab. Grundlage bildet das in der ganzen Schweiz etablierte Beratungsinstrument GEAK®Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone).

Das Ergebnis der Beratung wird in einem Bericht festgehalten. Dieser zeigt auf, mit welchen Massnahmen Sie Ihre Wohnliegenschaft so sanieren können, dass diese bezüglich Wärmedämmung, Haustechnik und Schallschutz einem modernen Stand entspricht. Der Bericht enthält auch erste, grobe Kostenschätzungen.

Auf Wunsch begleitet der Berater oder die Beraterin mit einem bestimmten Zeitbudget auch die Ausarbeitung eines konkreten Sanierungskonzepts, die Projektierung und die Bauphase.

Gebäudesanierung

Mit den Förderbeiträgen für Gebäudesanierungen werden schallschutztechnische Sanierungsmassnahmen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer gefördert, wenn gleichzeitig eine energetische Sanierung nach den Regeln des Gebäudeprogramms vom Bund und Kanton erfolgt.

Das Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» unterstützt schallschutztechnische und wärmetechnische Sanierungsmassnahmen. Es umfasst Beiträge für Dachsanierungen, Raumbelüftungen und für den Ersatz der Fenster in nicht lärmempfindlichen Räumen. Zudem leistet das Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» Beiträge für den Ersatz der Fenster, die unabhängig vom Schallschutzprogramm der Flughafen Zürich AG vorgenommen werden und an die Sanierung der Fassade bei denkmalgeschützten Gebäuden. Bedingung für die Ausrichtung von Förderbeiträgen ist, dass die sanierten Gebäudeteile gleichzeitig wärme- und schallschutztechnisch verbessert werden.

Das Schallschutzprogramm der Flughafen Zürich AG setzt die Sanierungsvorschriften der Lärmschutz-Verordnung des Bundes um. Es knüpft an die Überschreitung des Immissionsgrenzwertes an. Es umfasst im Wesentlichen den Einbau von Schallschutzfenstern in lärmempfindlichen Räumen und bei Bedarf die Sanierung von Rollladenkästen.

Die Beiträge des Förderprogramms «Wohnqualität Flughafenregion» bei Sanierungen betragen im Regelfall maximal Fr. 10’000.- pro Wohneinheit.

Ersatzneubau

Das Förderprogramm «Wohnqualität Flughafenregion» unterstützt den Ersatz bestehender Wohnliegenschaften durch Neubauten, wenn diese mindestens die MINERGIE®-Anforderungen für Neubauten erfüllen und entsprechend zertifiziert sind.

Bei Neubauten sind allgemein die erhöhten Schallschutzanforderungen nach der SIA-Norm 181 des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins zu beachten. Der MINERGIE®-Standard setzt den Einbau einer Lüftungsanlage voraus, die einen ganzjährig kontrollierbaren Luftwechsel ermöglicht. Neubauten, welche die SIA-Norm und den MINERGIE®- oder gar den MINERGIE®-P-Standard erfüllen, entsprechen der Zielvorstellung eines hochwertigen Schallschutzes am besten.

Höhe der Beiträge

Die Beiträge des Förderprogramms bei Ersatzneubauten betragen:

  • 10'000 Franken pro ersetzte Wohneinheit, unter der Voraussetzung, dass das neue Gebäude MINERGIE®-zertifiziert ist.
  • Der Förderbeitrag wird verdoppelt, wenn das Bauvorhaben im Rahmen besonderer raumplanerischer Massnahmen, insbesondere eines Gestaltungsplans, verwirklicht wird und Verbesserungen für die Aussenräume und das umgebende Quartier erzielt werden.
  • In Gebieten, in denen der Betrieb des Flughafens Zürich zu einer Lärmbelastung über dem Alarmwert führt, wird der Grundbeitrag um 50 Prozent erhöht.

Partner

Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt in enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit bereits bestehenden Programmen und Partnern:

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Mobilität - Förderprogramm Wohnqualität Flughafenregion

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 54 38

E-Mail

info@wohnqualitaet.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: